Weinbau im Naturschutzgebiet Ölberg Ehrenstetten
Durch eine Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg wurde am 14. Januar 1996 eine 23.9 ha große Fläche am Ölberg zum Naturschutzgebiet „Ölberg Ehrenstetten“ erklärt.
Schutzzweck war „die Erhaltung der landschaftlich reizvollen Süd- und Südosthänge des Ölbergs in Ehrenstetten, die Erhaltung und Förderung ihrer ökologisch bedeutsamen Strukturvielfalt, von seltenen wärmeliebenden Pflanzengemeinschaften und einer Vielzahl vor allem wärmeliebender, zum Teil seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten.“
Die BUND-Bezirksgruppe Schönberg hatte damals die Einrichtung dieses Naturschutzgebietes (NSG) angeregt und immer wieder vorangetrieben.
Ein nicht unerheblicher, zentral gelegener Teil des NSG, knapp 5 ha, also 20% der Gesamtfläche, bestand schon zum Zeitpunkt der Einrichtung aus Rebflächen. Hierzu wurde in §5 Abs.3 der Verordnung festgestellt, dass „die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung in der bisherigen Art, im bisherigen Umfang und der bisherigen Intensität zugelassen ist, ebenso die Wiederbepflanzung von gerodeten Rebflächen und die Übertragung von Wiederbepflanzungsrechten nach §6 des Weingesetzes“.
Im NSG „Ölberg Ehrenstetten“ wird derzeit von 26 verschiedenen Winzer*innen Weinbau betrieben, teils als Vollerwerbsbetrieb, teils als Nebenerwerb und z. T. auch nur für den Eigenbedarf. Nur wenige der Winzer*innen arbeiten bisher biologisch-ökologisch, überwiegend wird konventionell gearbeitet, d.h. es werden auch die zugelassenen organisch-synthetischen Pestizide eingesetzt.
Das war bisher nie problematisch, da die Bewirtschaftung in konventioneller Weise ja in der Verordnung zur Einrichtung des NSG (s.o.) ausdrücklich erlaubt war.
Aber natürlich sind auch in den vergangenen 25 Jahren die eingesetzten Pestizide, vor allem Fungizide, aber auch Herbizide wie Glyphosat in die außerhalb der Rebflächen gelegenen Flächen verdriftet oder durch Tiere dorthin verbreitet worden, und haben auch außerhalb der eigentlichen Rebflächen zur Verminderung der Biodiversität beigetragen.
In der Neufassung des Naturschutzgesetzes (Biodiversitätsgesetz) im Sommer 2020 wurde ein grundsätzliches Verbot des Einsatzes von Pestiziden in Naturschutzgebieten erlassen. Dieses Verbot gilt sowohl für konventionell als auch ökologisch wirtschaftende Betriebe ab dem 1. Januar 2022. Dadurch ist nun eine ganz neue Situation entstanden.
Da das Gesetzt in §34 Abs.4 erlaubt, dass die zuständige Behörde, in diesem Fall das Regierungspräsidium Freiburg (RP), in begründeten Fällen Ausnahmegenehmigungen erteilen kann, und zwar a) wenn der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zur Erhalt des Schutzzweckes des NSG unerlässlich ist, und b) wenn durch das Verbot massive wirtschaftliche Nachteile (Existenzgefährdung) für die Landwirte zu erwarten sind. Es war daher spannend zu verfolgen, wie das RP im Falle des NSG „Ölberg Ehrenstetten“ die Umsetzung des Pestizidverbots handhaben würde.
Wir als Bezirksgruppe Schönberg des BUND wurden vom RP eingeladen, 2 Vertreter in einen Arbeitskreis zu entsenden, der die Umsetzung vorbereiten sollte.
Wir hatten gehofft, dass das RP in dem neuen Gesetz einen Hebel sähe, um die Winzer, etwa durch Beschränkung der Liste der genehmigungsfähigen Fungizide auf die im ökologischen Weinbau erlaubten Mittel, für eine Umstellung auf ökologischen Weinbau zu motivieren und dafür auch Fördermittel in Aussicht zu stellen.
In der ersten Sitzung dieses Arbeitskreises am 19.08.2021 ging es in erster Linie darum, Übereinstimmung aller Teilnehmer zu erzielen, dass der Weinbau ein integraler Bestandteil des Schutzzieles dieses Naturschutzgebietes sei. Diese Einschätzung konnten die Vertreter des BUND ohne Bedenken teilen, war doch der Weinbau schon bei der Einrichtung des NSG 1996 als historisch prägender Teil der Kulturlandschaft am Ölberg von uns mit festgeschrieben worden. Damit war aber auch eine der Begründungen für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen akzeptiert worden.
Zu unserer Enttäuschung wurde aber von Seiten des RP (offensichtlich auf Anweisung von oben) nicht der geringste Versuch in die oben genannte Richtung unternommen.
Bei der 2. Arbeitskreissitzung am 19.10.2021 wurden wir mit einer Liste konfrontiert, die alle auch bisher zugelassenen Pestizide enthielt und von der sich die Winzer alle von ihnen gewünschten Fungizide vorab genehmigen lassen können. Darüber konnte nicht mehr verhandelt werden, da dieses Verfahren dem RP vom Umwelt-Ministerium so vorgegeben war und auch die Winzer schon am 16.10.2021 über dieses Verfahren informiert worden waren und ihnen die entsprechenden Antragsformulare ausgehändigt worden waren.
Den Vertretern des BUND blieb nichts anderes übrig als unmissverständlich ihre Missbilligung dieser Art der Umsetzung des Gesetzes zum Ausdruck zu Protokoll zu geben.
So können auch im Jahr 2022, in dem das Pestizidverbot in Naturschutzgebieten eigentlich greifen sollten, im NSG „Ölberg Ehrenstetten“ und anderen NSGs in BW alle in Deutschland zugelassenen Fungizide und Insektizide weiter ohne qualitative oder quantitative Einschränkungen eingesetzt werden.