STELLUNGNAHME/091: Klageerfolg gegen Steinbruch Urberg. Ein guter Tag für den Natur- & Artenschutz (BUND BW)
BUND Landesverband Baden-Württemberg - 9. Januar 2013
Verwaltungsgericht Freiburg gibt Klage des BUND statt
Ein guter Tag für den Natur- und Artenschutz - Keine Steinbrucherweiterung am Urberg
Ende Dezember hat das Verwaltungsgericht Freiburg der Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg, gegen die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung des Regierungspräsidiums Freiburg für die Erweiterung des Steinbruchs am Urberg bei Bollschweil stattgegeben. Damit ist der Abbau von Kalk am Urberg vorerst gestoppt.
Bollschweil/Freiburg. "Dies ist ein guter Tag für den Natur- und Artenschutz am Südlichen Oberrhein und für ganz Baden-Württemberg", kommentiert BUND-Landesvorsitzende Dr. Brigitte Dahlbender das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg, "es ist nun gerichtlich erwiesen: Natur- und Artenschutz sind kein überflüssiger Luxus und kein zweitrangiges Recht, sondern stehen gleichberechtigt neben den öffentlichen Interessen der Rohstoffsicherung." Brigitte Dahlbender dankte den Aktiven der BUND-Ortsgruppe Schönberg und der Bürgerinitiative "Bürger für den Urberg" für ihr Engagement. "Ihre auf guter Sachargumentation basierende Beharrlichkeit hat sich ausgezahlt", so die BUND-Landesvorsitzende.
Dr. Frank Baum vom BUND-Regionalverband Südlicher Oberrhein und Dieter Kügele von der BUND-Gruppe Schönberg freuen sich gemeinsam mit der Bürgerinitiative "Bürger für den Urberg" über das Urteil und sehen einen großen Erfolg der über zehnjährigen ehrenamtlichen Arbeit zum Schutz der Natur am Schönberg: "Das Verwaltungsgericht bestätigt unsere Positionen auf der ganzen Linie. Unsere Arbeit in den letzten zehn Jahren, die naturschutzfachlichen Erhebungen, die fachlichen Stellungnahmen, die Auseinandersetzungen mit den Behörden haben sich letztlich also doch gelohnt. Unser Dank gilt dabei auch allen ehrenamtlich Aktiven, die uns in den langen Jahren tatkräftig unterstützt haben."
Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts verstößt die geplante Steinbrucherweiterung gegen maßgebliche Vorschriften des Habitats-, Arten- und Landschaftsschutzes. Das Gericht sieht in der Änderungsgenehmigung schwerwiegende Abwägungsfehler des Regierungspräsidiums Freiburg. "Zum einen wurden die Beeinträchtigungen von Naturräumen und Arten heruntergespielt, zum anderen das sogenannte überwiegende öffentliche Interesse an der Rohstoffgewinnung zu stark in der Abwägung gewichtet", fasst Ursula Philipp-Gerlach, vom BUND beauftragte Rechtsanwältin, die Urteilsbegründung zusammen.
So bemängelt das Gericht beispielsweise, dass die Beeinträchtigungen für den Lebensraumtyp Waldmeister-Buchenwald und die Bechsteinfledermaus fälschlicherweise und fehlerhaft nur am unteren Rand des Erheblichkeitsspektrums eingestuft wurden. Als weiteren Fehler sehe das Gericht auch an, dass das Regierungspräsidium Freiburg den Kalksteinabbau nur als temporäre Beeinträchtigung bewertet habe. Dabei würden zumindest Jahrzehnte vergehen, bis die gerodeten Flächen wieder mit Hochwald bewachsen sind und bis Altholz, Totholz und Baumhöhlen wieder zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund hätte die Beeinträchtigung auch nicht als niedrig eingestuft werden dürfen.
Auf der anderen Seite fehlt es laut Verwaltungsgericht an der Feststellung zwingender Gründe des öffentlichen Interesses am Kalksteinabbau. Das Regierungspräsidium sei davon ausgegangen, dass das abgebaute Kalkgestein und der produzierte Kalk aktuell benötigt werden. Dass das Werk tatsächlich zur Kalkversorgung beitragen und dadurch Arbeitsplätze gesichert würden, wurde nicht in Frage gestellt, obwohl schon zum Zeitpunkt der Genehmigung ernsthafte Zweifel daran bestanden, ob aufgrund der wirtschaftlichen Lage auch in Zukunft am Urberg noch Kalkstein abgebaut wird, so das Gericht. Je weiter jedoch die Unsicherheiten reichen, desto geringer wiegt das öffentliche Interesse an dem Vorhaben.
Quelle: Presseinformation, 09.01.2013 Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Baden-Württemberg e.V. Marienstraße 28, 70178 Stuttgart Tel.: 0711 620306-17, Fax: 0711 620306-77 E-Mail: presse.bawue@bund.net Internet: www.bund.net/bawue