BUND Bezirksgruppe Schönberg

Offener Brief der Naturschutzverbände 2018

Offener Brief an Entscheidungsträger in Verwaltung und Politik zu EDEKA Sölden

Landschaftsschutz versus Einkaufsmarkt auf der Grünen Wiese - Ein beispielhafter Konflikt um ein Stück Natur und Landschaft

Juli 2018

In der seit drei Jahren andauernden Auseinandersetzung um einen geplanten Supermarkt in der reizvollen Landschaft des Hexentales zwischen Sölden und Wittnau ringen zwei Gruppierungen hartnäckig miteinander, mit ganz verschiedenen Zielen, Positionen, Einflussmöglichkeiten und Verflechtungen.

Die Position der Markt-Befürworter: „Neubau im Landschaftsschutzgebiet“

Die Befürworter finden sich im Rathaus, im Gemeinderat und unter denjenigen Söldener Bürgerinnen und Bürgern, für die ein Supermarkt-Angebot in der 1200-Einwohner-Gemeinde ein erstrebenswertes Ziel ist.

Der interessierte Betreiber besitzt schon eine Reihe von Einkaufsmärkten - Sölden wäre der sechste. Für ihn lohnt sich eine Investition nur, wenn er neben der dörflichen Kaufkraft auch vom Durchgangsverkehr profitieren kann. Das beeinflusst natürlich Standort und Marktgröße, so dass man schnell auf die Idee eines Neubaus außerhalb des Ortes kam. Es ist jedoch nicht Aufgabe einer kleinen Gemeinde, den überörtlichen Bedarf sowie die Interessen des Betreibers zu bedienen, schon gar nicht im Landschaftsschutzgebiet und im regionalen Grünzug. 

Im Vergleich zu diesen Bestrebungen wurde zur Suche nach einem bedarfsgerechten innerörtlichen Angebot, das mehr auf die lokale Nahversorgung der Einwohnerschaft zugeschnitten ist, nichts Ernsthaftes unternommen. Dies, obwohl in anderen Orten solche Lösungen schon vorhanden sind, von denen man lernen könnte.

Es ist ja unstrittig, dass die Nahversorgung in Sölden und Wittnau verbessert werden sollte, aber eben nicht auf dem ungeeigneten Standort in der freien Landschaft. Im Übrigen irren die Befürworter mit der Meinung, dass wegen der allgemeinen Planungshoheit der Gemeinde sämtliche Planungsfragen durch sie entschieden werden können. Die Überwachung des gesetzlichen, demokratisch festgelegten Rahmens ist eine wichtige Aufgabe der Behörden. Bürgerinnen und Bürger müssen darauf vertrauen können, dass er eingehalten wird.

Die Söldener Planung wird jedoch durch die zuständigen Behörden konsequent unterstützt, von der Verwaltungsgemeinschaft Hexental, dem Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, dem Regionalverband Südlicher Oberrhein (RVSO) bis hin zum Regierungspräsidium Freiburg. Dass die zuständigen Behörden zustimmten, den geplanten Standort aus dem regionalen Grünzug des RVSO sowie aus dem Landschaftsschutzgebiet herauszunehmen, kann vielleicht auch durch die eher schwachen, ja sogar fragwürdigen Gutachten erklärt werden, die ihnen und der Öffentlichkeit vorgelegt wurden. Dennoch ist die durchgängige Zustimmung der Behörden sehr befremdlich und nicht hinnehmbar, denn übergeordnete Prinzipien des Gemeinwohls und der Nachhaltigkeit wurden außer Acht gelassen.

Die Position der Verteidiger von Natur und Landschaft: „bedarfsgerechtes innerörtliches Angebot“

Neben vielen Bürgerinnen und Bürgern in Sölden und in den Nachbardörfern sind es vor allem die Naturschutzverbände, die den geplanten Standort in Frage stellen. Ihnen geht es darum, unverbaute Hexental-Landschaft mitsamt der zugehörigen Natur vor weiterer Bebauung zu bewahren und das krebsartige Ausufern von Siedlungen zu verhindern. Auch ist die Sorge naheliegend, dass die jetzige Planung den Weg für weitere Projekte ebnen könnte. Irgendwann vielleicht also ein weiteres Baugebiet zur Arrondierung, allen jetzigen Beteuerungen zum Trotz?

Die Kritiker des Vorhabens schließen sich also dem Allgemeinziel „Innen- vor Außenentwicklung“ an und dem Credo, unnötigen Flächenverbrauch zu vermeiden sowie Schutzgebiete nicht zu beeinträchtigen. Sie vertreten damit Positionen, die heute unstrittig zu den Grundsätzen jeglicher Landesplanung gehören. Diese werden seit Jahren in Baden-Württemberg von der Landesregierung und den Ministerien propagiert, und zwar unabhängig von der politischen Couleur der jeweiligen Regierung. In der Öffentlichkeit haben diese Grundprinzipien heute breite Akzeptanz. Ihre Berücksichtigung sollte daher zu den verbindlichen Pflichten aller Verwaltungsebenen gehören, die sich mit Planung beschäftigen, und das fängt bei der Gemeinde an.

Der Söldener Konflikt ist beispielhaft, weil er in ähnlicher Konstellation seit Jahren an anderen Orten vergleichbar abläuft und weil die Planung zwar eklatant gegen heutige Grundsätze der Landesplanung verstößt, aber dennoch von keiner zuständigen Behörde Widerspruch kam.

In Sölden besteht also die paradoxe Situation, dass die Umweltverbände und engagierte Bürgerinnen und Bürger gesetzliche Vorgaben verteidigen, die vom Behördenapparat missachtet werden.

Wie ist das zu erklären? Die Ursachen sind vielfältig und von außen nicht leicht zu durchschauen. So mögen mancherlei Beziehungen, Kontakte und Vorgaben eine Rolle spielen, daneben geschicktes Vorgehen beim Propagieren des Projektes, verbunden mit dem Verschweigen kritischer Punkte. Es gibt auch „Sachzwänge“, wenn durch fragwürdiges Vorgehen Fakten geschaffen werden, die schwer zu korrigieren sind; so fand im konkreten Fall z.B. das Thema „Landschaftsschutz“ lange keinerlei Erwähnung, die Untere Naturschutzbehörde und das Landesdenkmalamt wurden erst bei weit fortgeschrittener Planung einbezogen.

Nicht zuletzt sind es auch institutionelle Gründe. So ist beispielsweise der bei Planungen wichtige Regionalverband Südlicher Oberrhein nicht so unabhängig, wie er sein sollte. In seinem Planungsausschuss und in seiner Verbandsversammlung ist die Mehrheit der Mitglieder zugleich auch Bürgermeister. Dementsprechend ist ihr Einfluss auf die Entscheidungen des Regionalverbandes sehr groß. Die Entscheidungen der Verbandsversammlung widersprechen deshalb nicht selten planerischen Vorgaben und Grundsätzen. So kommt es regelmäßig - und auch im Söldener Fall - dazu, dass die sinnvollen Vorgaben des Regionalverbands dann bei der Fortschreibung im Planungsausschuss und in der Verbandsversammlung abgelehnt werden. Das ist ein Beispiel dafür, wie „der Bock zum Gärtner“ und der Bürgermeister zum Regionalplaner gemacht werden. Es ist an der Zeit, dass diese Fehlkonstruktion in der Besetzung der Verbandsgremien eine Änderungerung fährt, weil sonst die notwendige Kontrolle ausgehöhlt wird.

Wir müssen feststellen, dass in der Behördenhierarchie an keiner entscheidungsbefugten Stelle der Mut aufgebracht wurde, ein „Halt“ auszusprechen, um darauf hinzuweisen, dass die Planung gänzlich unzeitgemäß ist und mit den eigenen Zielen nicht übereinstimmt. Ein solches Veto, verbunden mit einer neutralen, transparenten Prüfung durch unabhängige Fachleute, hätte beispielsweise von der Führungsebene des Landratsamtes oder des Regierungspräsidiums ausgesprochen werden können und sollen.

Der „Fall Sölden“ ist mittlerweile weit fortgeschritten; die zahlreichen begründeten Gegenargumente und Alternativvorschläge der Bürger und Umweltverbände wurden „zur Kenntnis genommen“, blieben aber ohne Konsequenz. Hat die Maschinerie der Planungsbürokratie offene Diskussion und ein Umdenken nicht vorgesehen? In unserer Region gibt es schon genügend geschundene und verhunzte Landschaft, so dass der Fehler einer unguten, nicht nachhaltigen Siedlungsentwicklung unbedingt verhindert werden sollte. Behörden, die ihre Aufgaben an solch entscheidender Stelle wahrnehmen, sind der wichtigste Garant für den Schutz des Gemeinwohls!

Die engagierten Bürgerinnen und Bürger, die für ein Marktangebot ohne Neubau im Landschaftsschutzgebiet plädieren, bitten daher um ein nochmaliges Nachdenken und eine Prüfung unter konsequenter Zugrundelegung der zitierten heutigen Planungsgrundsätze.

Hexental, Sölden, den 4. Juli 2018

Verantwortlich und Kontakt:

• Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V., Regionalverband Südlicher Oberrhein, Freiburg
• Naturschutzbund Deutschland (NABU) Gruppe Freiburg e.V.
• Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV) e.V. Arbeitskreis Breisgau-Hochschwarzwald und Freiburg
• Zukunft Hexental – Forum für Lebensqualität und Dorfentwicklung e.V., Sölden

Dieses Papier wird an die folgenden Empfänger verschickt:

Frau Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer, persönlich
Frau Störr-Ritter, Landrätin Breisgau-Hochschwarzwald, persönlich
RP Freiburg, Abteilungen 2 und 5, Referate 21 und 55
LRA Breisgau-Hochschwarzwald, Dezernat 4 (Bau und Umwelt)
LRA Breisgau-Hochschwarzwald, Fachbereich Naturschutz
Verwaltungsgemeinschaft Hexental, Merzhausen
Bürgermeisteramt Sölden
Johannes Ruf, Bäckerei und Lebensmittel, St. Peter
EDEKA-Zentrale, Hamburg
Regionalverband Südlicher Oberrhein, Freiburg
Naturpark Südschwarzwald
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, Stuttgart
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, Stuttgart
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Umweltverbände
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